Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015

Essen, 28. November 2014*****Unter dem Titel „Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2014/2015“ bietet der AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen am 10. Dezember 2014 im Essener BildungsCentrum der Wirtschaft ein Seminar für Führungs- und Fachkräfte aus allen Unternehmensbereichen sowie für Mitarbeiter aus der Personalverwaltung und der Lohn- und Gehaltsabteilung an.

Zu Beginn des Seminars wird Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband in Düsseldorf zunächst über aktuelle Gesetzesänderungen im Bereich des Lohnsteuer-Arbeitgeberrechts informieren. Im Anschluss daran werden die wichtigsten Änderungen/Neuerungen durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 vorgestellt.

Im letzten Teil des Seminars wird der Referent einen umfassenden Überblick über aktuelle Verwaltungsanweisungen und Finanzrechtsprechung zu interessanten und für die Praxis bedeutsamen Fragen des Lohnsteuerrechts geben z. B. über die neue BFH-Rechtsprechung zu den Themen „Betriebsveranstaltungen“ und „ESt-Pauschalierung von Sachzuwendungen gem. § 37b EStG“ und zu Zweifelsfragen zum neuen Reisekostenrecht.

Bis zum Seminar veröffentlichte aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen werden selbstverständlich noch berücksichtigt. Eigens für die Seminarreihe erstellte umfangreiche Arbeitsunterlagen mit vielen Beispielsfällen und Hinweisen für die Praxis, die zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt werden, tragen zum besseren Verständnis der komplizierten Materie bei und stellen für die Seminarteilnehmer zudem ein geeignetes Nachschlagewerk für die Bewältigung der alltäglichen Probleme in der beruflichen Praxis dar.

Termin: 10. Dezember 2014, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ort: BildungsCentrum der Wirtschaft, Herkulesstraße 32, 45127 Essen

Weitere Informationen können beim AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Geschäftsstelle Essen: Telefon: 0201-82025-0, Fax: 0201-82025-20, Mail: info@agad.de angefordert werden.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

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