Anlegerschutzanwälte eine Frage

Sehr geehrte Damen und Herren Anlegerschutzanwälte,
Es ist natürlich gut, dass es Sie gibt.

Viele Anleger versuchen über Sie zumindest an den Teil Ihres Geldes wieder heranzukommen. Sie gehen sowohl an die Initiatoren, aber auch verstärkt an die Berater heran. Meistens ist beim Initiator nichts zu holen, wenn Sie als Anwalt dann ins Spiel kommen, aber beim schwächsten Glied der Kette „dem Berater“ sehen Sie alle eine gute Chance. Aus Ihrer Sicht sicherlich ein verständliches Vorgehen. Die Praxis zeigt aber auch, dass viele Berater gar nicht in der Lage sind, ein Produkt so zu prüfen, dass sie genau wissen, was Sie da eigentlich anbieten und wie das funktioniert im Detail – im Großen und Ganzen sicherlich.

Was mich an der ganzen Situation verwundert ist, dass Sie nicht an an die Ratingagenturen und (Pseudo)anlegerschützer herangehen, die die mit dem Rating des Produktes einen entscheidenden Beitrag zum Vertrieb des Produktes beigetragen haben, dafür sicherlich gut entlohnt wurden, mehr als mancher Berater.

Diese Berater haben sich auf das Rating dieser Fachleute mit verlassen, jetzt wo das Produkt „in den Brunnen gefallen ist“, haben die zwar eine Menge Geld verdient, aber mit Haftung ist da nichts.

Warum geht nicht einer von Ihnen mal exemplarisch an solche Unternehmen oder Personen heran?

Über eine Antwort von einem von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

Die Redaktion