Detektei Lentz®: Sind Fehlzeiten Lohnfortzahlungsbetrug?

Es ist eine Frage der Loyalität und Solidarität unter den Mitarbeitern eines Unternehmens, die ihnen durch den Arbeitgeber zugesagte Lohnfortzahlung nicht in betrügerischer Absicht zu missbrauchen. Zum einen sind alle mitverantwortlich für das Betriebsklima und die Arbeitsmoral und zum anderen ist es eine Sache der Fairness gegenüber den Kollegen, die sowohl im echten als auch im vorgetäuschten Krankheitsfall und beim „Blaumachen“ die Arbeit übernehmen.

Detektei Lentz®: Sind Fehlzeiten Lohnfortzahlungsbetrug?

Trotz dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit ist der Nachweis eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall eines der Haupteinsatzgebiete der Detektei Lentz®.

So erhielt die Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) auch im Spätsommer den „klassischen“ Auftrag, einen Mitarbeiter der Auftraggeberfirma zu überprüfen. Hintergrund war der Verdacht, das der Mann wohl die 40-Stunden-Woche neu erfunden hatte und kaum mehr als 20 Stunden in der Filiale anwesend war, wie eigene Vorermittlungen des Auftraggebers ergeben hatten. Auf Anraten des Rechtsanwalts der Firma wurde schließlich die Detektei Lentz® eingeschaltet um die Zielperson an zwei Wochen, jeweils von Montag – Freitag während seiner Arbeitszeiten, zu observieren (beobachten). Es sollte jede Tätigkeit des als Filialleiters angestellten Mannes möglichst lückenlos dokumentiert werden; ebenso sollte jede offensichtlich nicht geschäftliche Tätigkeit lückenlos dokumentiert werden.

Die drei Detektive der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz® begannen absprachegemäß mit der Observation. Abgesehen davon, dass der Mann morgens regelmäßig erst mit rund einstündiger Verspätung überhaupt zur Arbeit erschien, machte der Mann auch regelmäßig über zweistündige Mittagspausen, die er meist in einer örtlichen Spielothek verbrachte, um dann auch abends immer extrem pünktlich Feierabend zu machen. Das Ganze wurde nur von den beiden Freitagen getoppt: Die Zielperson ging dann nach der Mittagspause gar nicht mehr zur Arbeit, fuhr direkt von der Spielothek nach Hause und ließ sich lediglich per Handy von einem Mitarbeiter über die Vorkommnisse auf der Arbeit informieren.

Alles in allem ergab sich in den beiden Observationswochen eine Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit der Zielperson von 80 Stunden zu den tatsächlich 54 geleisteten Arbeitsstunden von immerhin 26 Stunden. Mit dem Observationsergebnis der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz® konfrontiert, zeigte sich der Filialleiter als völlig uneinsichtig und tat das ganze als „Lappalie“ ab. Die Rechtsanwälte sahen das naturgemäß anders und übergaben dem ehemaligen Filialleiter die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug.

Dieser zog damit vor das Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung – ergebnislos. Das Arbeitsgericht erkannte die fristlose Kündigung an und sprach dem geschädigten Unternehmer zudem Schadensersatz nach §91 ZPO in Höhe der Detektivkosten der Detektei Lentz® für den Einsatz zu. Die Einschaltung der Detektei durch die Auftraggeberfirma sei notwendig und die Art der Durchführung und die Abrechnung zielführend und bei objektiver Betrachtung angemessen gewesen, so das Arbeitsgericht in seiner Begründung wörtlich.

Weitere interessante Informationen wie z.B. „was ist zu tun im Verdachtsfalle von Lohnfortzahlungsbetrug“ sowie „was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung“ finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html sowie weitere spannende Fälle aus der Praxis unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/

Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.

Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Christina Egerer
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
christina.egerer@lentz.de
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
http://lentz-detektei.de/