DVS-EILMELDUNG: +++ Fundus Fonds 34 in der Insolvenz +++ Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. rät zum schnellen Handeln

+++ ACHTUNG VERJÄHRUNGSFRISTEN +++

DVS-EILMELDUNG: +++ Fundus Fonds 34 in der Insolvenz +++ Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. rät zum schnellen Handeln

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 29.02.12. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, musste am vergangenen Montag der Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm Insolvenz anmelden. Anleger sollten ihre Kapitalanlagen umgehend überprüfen lassen. Wer nach dem 1. Januar 2002 in den Fonds investiert hat, muss zusätzlich auf die Verjährungsfrist achten.

Der Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm hat am Montag Insolvenz angemeldet. Die Befürchtungen, die auch der DVS schon seit Jahren geäußert hatte, sind nun eingetroffen. Die Zinsen für die in Anspruch genommenen Bankkredite konnten nicht mehr bezahlt werden. Das erfordert schnelles Handeln der 1.900 Anleger, die sich mit insgesamt 130 Millionen Euro an dem geschlossenen Immobilienfonds beteiligten. „Soweit wir das beurteilen können, ist das Unternehmen selbst nicht überschuldet“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. „Wir können also davon ausgehen, dass die Banken ihr Geld bekommen. Anders sieht das bei den Anlegern aus. Sie sind Kommanditisten und haften somit in Höhe ihrer Einlage für die Schulden. Sollte das Grand Hotel einen Investor finden, so würden aus dem Verkaufserlös erst einmal die Schulden getilgt. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, könnten damit die Anleger entschädigt werden.“

Der DVS rät zur rechtlichen Überprüfung – ACHTUNG: VERJÄHRUNG!

Anleger sollten ihre Kapitalbeteiligungen schnellstens von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisiertem Anwalt überprüfen lassen. Dies gilt im Besonderen, wenn die Anlagen nach dem 1. Januar 2002 gezeichnet wurden, da Ansprüche nach zehn Jahren verjähren. „Überprüfen Sie also umgehend, an welchem Datum Sie Ihre Anteile erworben haben“, rät die DVS-Geschäftsführerin.

Nach dem Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung Anfang der Woche hat der DVS e. V. eine Arbeitsgemeinschaft für Fundus Fonds 34 Anleger gegründet.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Fundus“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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