Englandinsolvenz24: Insolvenz in England: Restschuldbefreiungsurkunde erhalten – und doch nicht sicher?

EnglandInsolvenz24: Immer wieder ist von Rückabwicklungen einer vermeintlich bereits erfolgreich abgeschlossenen Privatinsolvenz in England zu lesen. „Wer im Insolvenzantrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, kann später sein blaues Wunder erleben“, so Julian Berger von EnglandInsolvenz24.

EnglandInsolvenz24.de: Wer eine englische Insolvenz durchlaufen hat, nach Ausstellung der Bankrotturkunde und maximal 12 Monate später auch die Restschuldbefreiungsurkunde in Händen hält, erlebt ein Hochgefühl. Endlich schuldenfrei – ein neues Leben kann beginnen. Keine Sorgen mehr, keine Last mehr, keine Gläubiger, die einen weiter drangsalieren könnten. Ist nun alles gut? „Das kommt darauf an, wie korrekt man die englische Insolvenz durchlaufen hat bzw. wie stichhaltig die Dokumentation der Unterlagen ist, und nicht zuletzt: wie man sich in der Zeit bei möglichen Aufenthalten in Deutschland verhalten hat“, sagt Julian Berger von EnglandInsolvenz 24 (www.englandinsolvenz24.de).
Immer wieder ist von Rückabwicklungen vermeintlich bereits erfolgreich abgeschlossener Insolvenzen in England zu lesen. Gläubiger, die erfolgreich eine Anfechtung des Insolvenzverfahrens erstritten haben, können dann wieder auf den Schuldner zugehen. Zumeist mit katastrophalen Folgen. Der Schuldner wird dann häufig in die wenig attraktive, langjährige und nervenaufreibende deutsche Insolvenz gezwungen – der er unbedingt vermeiden wollte. Mit Pech kommt ein britisches Strafverfahren wegen Insolvenzbetruges dazu. Wie kann es soweit kommen? „Wer im Insolvenzantrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, kann später sein blaues Wunder erleben“, so Julian Berger. Wer vorher dachte, die Anmietung eines WG-Zimmers, fiktive, im schlimmsten Fall gefälschte Nachweise für einen Lebensmittelpunkt würden ausreichen, kann ebenfalls harte Konsequenzen erleben. Und das eben auch dann, wenn Richter und Insolvenzverwalter diese Nachweise zunächst akzeptiert hatten. „Dies geschieht häufig, wenn man auf eigene Faust oder in Begleitung einer unprofessionellen Agentur gehandelt hat“, meint Julian Berger. „Die substantiierte Erstellung glaubwürdiger Unterlagen ist das wichtigste im ganzen Verfahren. Denn die Prüfung vor dem englischen Gericht ist, wenn man zunächst Glück hat, nicht besonders tief. Diese laxe Prüfung kann dann aber später zur bösen Überraschung werden, wenn der Anwalt des Gläubigers tiefer nachprüft“. Dasselbe gilt für hinterlassene, nachprüfbare Spuren zu langer Aufenthalte in Deutschland. Sicher ist dieser Fall nicht die Regel. Aber wer sich diesem Risiko gar nicht erst aussetzen möchte, und mit einer wirklich werthaltigen Restschuldbefreiungsurkunde seine Zukunft sorgenfrei gestalten will, geht von Anfang an professionell vor. Julian Berger von EnglandInsolvenz24: „Unsere Aufgabe sehen wir nicht nur darin, unseren Kunden den Weg zum Erhalt einer Restschuldbefreiungsurkunde in UK zu bahnen. Sondern eine Urkunde, die auch von hartnäckigsten Gläubigern und deren Rechtsbeiständen nicht anfechtbar ist.“ Die Agentur EnglandInsolvenz 24 arbeitet nicht zufällig mit einer Geld-zurück Garantie. „Das können wir uns erlauben, weil wir die Mandanten zuvor detailliert prüfen und erst dann entscheiden, ob wir Sie bei uns aufnehmen können. Ggf. mit Auflagen versehen kann der Kunde dann aber nach Aufnahme bei uns mit der Geld-zurück Garantie ganz entspannt das Verfahren angehen – wenn er sich, wie es alle Kunden tun, an unsere Auflagen hält. Und auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann er dann sicher davon ausgehen, dass es zu keiner Rückabwicklung kommt“ sagt Julian Berger.. Bei 40-60 neuen Mandaten pro Jahr kommt es bei EnglandInsolvenz24 etwa zu einem Anfechtungsversuch pro Jahr. Julian Berger: „Bisher hat noch kein Gläubiger damit bei unseren Kunden Erfolg gehabt“. Nachhaltigkeit, individuell angepasste und detailgenaue Begleitung des Insolvenzverfahrens bei Kunden, die sich an Verhaltensregeln halten, das ist die Basis des Erfolges von EnglandInsolvenz24.

England Insolvenz 24 ist eine deutsche Insolvenzagentur. Die Dienstleistung beginnt mit einem ausführlichen Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob ein englisches Insolvenzverfahren für den Interessenten überhaupt in Frage kommt. Analysiert wird die familiäre, finanzielle, vermögens- und schuldenbezogene, ggf. auch betriebswirtschaftliche Situation des Interessenten. Wenn englandinsolvenz24.de sich entschließt, ein Mandat anzunehmen, so sind sich die Experten sicher, dass nach spätestens 18 Monaten (6 Monate Lebensmittelpunkt UK und 12 Monate Restschuldbefreiungsphase) der Erfolg eingetreten ist – und der Mandant schuldenfrei in ein neues Leben starten kann. Ist ein Mandat angenommen, so sichert das Unternehmen die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Insolvenzantrag in England: die Schaffung des Lebensmittelpunktes vor Ort.
Gemeinsam wird dann der englische Insolvenzantrag bearbeitet, eine Gläubigerliste aufgestellt, dann folgt der gemeinsame Gang zum zuständigen Insolvenzgericht bzw. anschließend zum Insolvenzverwalter (Official Receiver), und zum Schluß auf Wunsch alle Schritte zur Re-Integration in Deutschland (www.englandinsolvenz24.de).

Sie arbeitet für deutsche und österreichische Klienten, die in England ein privates Insolvenzverfahren anstreben, um in den Genuss der englischen Restschuldbefreiung nach 12 Monaten zu gelangen. Stichworte:
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