Es geht um die Wurst

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Grundsatzurteil zur Höhe der Umsatzsteuer auf Speisen an Imbissbuden gefällt.

Entscheidend ist dabei ob die „einfach zubereiteten Speisen“ im Sitzen oder im Stehen verzehrt werden, entschied das Gericht. Für eine im Sitzen verzehrte Currywurst würden somit 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen, für den Verzehr im Stehen jedoch nur sieben Prozent. Tische und Stühle vor der Imbissbude sind zukünftig ein guter Preisindikator.