Nachholbedarf bei der betrieblichen Altersvorsorge

Beschäftigte in Deutschland investierten im Jahr 2008 durchschnittlich 273 Euro ihres Bruttojahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersvorsorge.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 0,7% der Bruttoverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entspricht das einem Gesamtvolumen von rund 7 Milliarden Euro. Beschäftigte in Branchen mit hohem Verdienstniveau investierten mehr in die betriebliche Altersvorsorge als Beschäftigte in Niedriglohnbranchen. Am höchsten fiel mit 1,6% der Anteil der umgewandelten Bruttoverdienste in der Finanzbranche – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – aus. Das waren je Beschäftigten jährlich 889 Euro. Die niedrigsten Anteile wurden in der Leiharbeitsbranche – der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften – mit 0,1% und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien mit 0,2% ermittelt. Die Arbeitnehmer investierten hier jährlich 29 Euro beziehungsweise 45 Euro.

Die Größe des Arbeitgebers, gemessen an der Anzahl der Beschäftigten, ist im Gegensatz zur Branche für die Entscheidung der Beschäftigten zur Entgeltumwandlung nicht relevant. In allen betrachteten Unternehmensgrößenklassen betrug der Anteil der umgewandelten Verdienste zwischen 0,7% und 0,8%.

Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil ihres künftigen Verdienstes. Im Gegenzug erhalten sie vom Arbeitgeber die Zusage auf eine im Rentenalter auszuzahlende wertgleiche Betriebsrente. Seit dem Jahr 2002 haben alle Beschäftigten ein gesetzliches Anrecht, vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zu verlangen, sofern der jeweilige Tarifvertrag dem nicht entgegen steht. Um den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert. Bis zu einer Obergrenze ist der umgewandelte Betrag für Beschäftigte und Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei.