Private Unfallversicherung: Vorsorge überall und rund um die Uhr

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Private Unfallversicherung: Vorsorge überall und rund um die Uhr
– Unfallstatistik: In der Freizeit passiert am meisten
– (Teil-)Invalidität: Gliedertaxe entscheidet über Höhe der Versicherungsleistung
– Weitreichende Vorsorge: Von Krankenhaustagegeld bis kosmetische Operationen
– Spezieller Risikoschutz: Unfallvorsorge für Kinder und Senioren

Köln, 27. August 2014 – In Deutschland ereignen sich Jahr für Jahr rund 9 Millionen Unfälle, umgerechnet weit mehr als 20.000 am Tag. Nur 30 Prozent davon sind Arbeitsunfälle, der Rest passiert außerhalb des Berufslebens, also in der Freizeit. Was im Ernstfall durchaus heikel werden kann. Ist doch „die Freizeit ein ungeschütztes Terrain. Heißt: Falls im Haushalt, beim Wochenendsport oder während des Urlaubs etwas passiert, winkt die Gesetzliche Unfallversicherung ab“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.

Die Gesetzliche kümmert sich nämlich nur um die Folgen jener Unfälle, die am Arbeitsplatz sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück geschehen. Den gesamten Freizeitbereich, somit den überwiegenden Teil des Lebens, blendet sie aus. „Daraus können für jeden erhebliche existenzielle Risiken erwachsen. Ob er nun berufstätig ist oder – wie Kinder und Jugendliche sowie Senioren – keiner Arbeit nachgeht“, warnt OVB Experte Gruhn.

Private Unfallversicherung: Sinnvolle Risikovorsorge rund um die Uhr
Handgelenk verstaucht, Bein gebrochen, Gehirnerschütterung – so schlimm und schmerzhaft dies alles für den Einzelnen im ersten Augenblick auch sein mag, solche unfallbedingten Blessuren sind oft mit der Zeit behoben und hinterlassen keine dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen. Doch allzu häufig spüren Menschen die Folgen eines Unfalls noch nach Jahren, bisweilen sogar ein Leben lang. „Mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, falls eine berufliche Tätigkeit nur noch eingeschränkt möglich und deshalb des Einkommens deutlich niedriger ist als zuvor. Oder aber im Eigenheim Umbauten erforderlich werden, um die Mobilität des Unfallopfers zu erhalten“, erklärt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Zwar lassen sich mit einer Privaten Unfallversicherung die körperlichen Beeinträchtigungen nicht aus der Welt schaffen, aber die wirtschaftlichen, oft existenzbedrohenden Folgen deutlich mildern oder gar völlig vermeiden.

So zahlt die Private, sobald ein Unfall auf Dauer körperliche oder geistige Beeinträchtigungen verursacht oder gar mit dem Tod endet. Auch zeitlich vorübergehende Unfallfolgen können vertraglich abgedeckt werden. Üblicherweise zählen zu den vertraglichen Leistungen einer Privaten Unfallversicherung die Zahlung eines (höheren) Geldbetrags bei Invalidität und/oder die monatliche Überweisung einer Unfallrente. „Vom persönlichen Bedarf des Versicherten hängt ab, für welche der beiden Leistungsvarianten er sich entscheidet oder ob er beide miteinander kombiniert“, erläutert Philipp Gruhn.

Gliedertaxe bestimmt die Höhe der Leistung bei (Teil-)Invalidität
Invalidität bedeutet – vereinfacht ausgedrückt – den Wegfall bestimmter zur Teilnahme am Berufsleben erforderlicher Fähigkeiten. Sind diese Fähigkeiten nur noch mit erkennbaren Einschränkungen möglich, spricht man von einer Teil-Invalidität. Die finanzielle Leistung der Privaten Unfallversicherung bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sowie dem Invaliditätsgrad, der in % angegeben wird. „Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrads ist die sogenannte Gliedertaxe. Je höher also der in Prozent angegebene Invaliditätsgrad, desto höher die Versicherungsleistung“, erklärt OVB Experte Gruhn. Beispiel: Bei einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme von 200.000 Euro beträgt die Versicherungsleistung für einen während eines Unfalls abgetrennten Arm bei beispielsweise 70 % Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe 140.000 Euro.

Versicherungsleistungen: Mehr als nur einmal Geld
Statt oder aber zusammen mit der einmaligen Invaliditätsleistung lässt sich eine Unfallrente vereinbaren, die monatlich und lebenslang gezahlt wird. „Deren Höhe kann individuell vereinbart werden und hängt deshalb vom Bedarf des Versicherten sowie seiner allgemeinen finanziellen Situation ab“, weiß Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Überdies kann die Unfallversicherung auch passgenau auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten werden, indem ein Tagegeld und/oder ein Krankenhaustagegeld vereinbart wird. Die sogenannte Übergangsleistung des Versicherers ist dazu gedacht, die Zeit zwischen Unfall und endgültiger Feststellung des Invaliditätsgrads finanziell zu überbrücken.

Sinnvoll für Versicherte, die häufig im Ausland unterwegs sind, ist die Übernahme der Bergungskosten durch den Unfallversicherer. Darin enthalten sind außerdem die Ausgaben für die Suche und Rettung eines Verschollenen sowie der Rücktransport ins Heimatland. Da vor allem schwere Unfälle auch das Erscheinungsbild eines Menschen verändern können, übernimmt der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.

Sinnvolle Vorsorge für Kinder und Senioren
Die Kleinen und Kleinsten stehen nur in der Schule sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch gerade da passiert dem Nachwuchs erfahrungsgemäß am Wenigsten. Dafür umso mehr in der Freizeit, in den Ferien, beim Sport. „Somit zählt auch die Kinderunfallversicherung zur sinnvollen Vorsorge im Familienverbund“, ist Philipp Gruhn überzeugt. Im Leistungsumfang für Kinder bis zum 10. Lebensjahr auch enthalten sind die aus Vergiftungen (Ausnahme: Nahrungsmittel) herrührenden Dauerschäden. Verstirbt der Versicherungsnehmer, in der Regel ist dies ein Elternteil, wird die Private Unfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Tipp: Oft ist die Ergänzung der herkömmlichen Kinderunfallversicherung durch eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung empfehlenswert, weil dadurch die krankheitsbedingte Invalidität des Nachwuchses abgedeckt wird.

Auch für Senioren ist die private Unfallvorsorge oft sinnvoll. Grund: Neben Geldzahlungen sorgt der Versicherer auch für die Übernahme von Kosten unterschiedlicher Assistance-Leistungen. Etwa für die Haushaltshilfe, eine Pflegekraft sowie Unterstützung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztbesuchen. Positiv: Oft profitieren Senioren von einem erweiterten Unfallbegriff in den Versicherungsbedingungen. Dies bedeutet, dass auch die Folgen spontaner Oberschenkelhalsbrüche bzw. von Unfällen wegen eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarktes abgedeckt sind. Übrigens: „Private Unfallvorsorge ist vergleichsweise preiswert. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Leistungsumfang und den individuellen Risiken aufseiten des Versicherten“, erklärt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Unfallversicherung“
– Gefährliche Party: Die Teilnehmer an einer betrieblichen Feier stehen nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, falls die Veranstaltung nicht vom Unternehmen selbst, sondern von den Beschäftigten ausgerichtet wird (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 7/13R).
– Schwer verdaulich: Ein Arbeitnehmer, der sein Mittagessen in einer Kantine außerhalb des Firmengeländes zu sich nimmt, steht nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgericht Karlsruhe, Az.: S 1 U 4282/12).
– Risiko daheim: Wer ein häusliches Arbeitszimmer bzw. Büro daheim unterhält, steht auf dem Weg von den Wohnräumen ins heimische Büro nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgericht Karlsruhe, Az.: S 4 U 675/10).
– Falsch verbunden: Wer während der Arbeitszeit, aber außerhalb des Firmengeländes privat telefoniert, steht nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 33/11).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter www.ovb.de/themendienst/unfall

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.363 Finanzberatern rund 631.000 Kunden (Stand: 30. Juni 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
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