Schimmel in der Wohnung: Mieter braucht ärztlichen Attest

Schimmel kann die Gesundheit gefährden. Für eine Mietminderung muss der Betroffene aber ein konkretes Risiko nachweisen.

Sollte ein Mieter bei Schimmelbefall ein Herabsetzung des Miete fordern, muss er einen konkreten Gefährdungsnachweis durch ein ärztliches Attest liefern sowie Art und Konzentration der Sporen darlegen. Das erklärte die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufgrund eines Urteils des Berliner Kammergerichts.

Bei dem vorausgegangenen Rechtstsreit weigerte sich der Mieter aufgrund von Schimmelbefall die Miete zu begleichen. Das Gericht lehnte sein Argument ab, da er für die Beweislast nicht genügend aufkam.