Suninvention geht der produzierende Partner aus: Algatec Solar AG Pleite

Nun hat man im Mai eine große Presseerklärung herausgegeben. Martin Jendrischik war wohl richtig STOLZ auf diesen Deal. Nun ist es vorbei, denn das Unternehmen Algatec Solar AG ist in Insolvenz. Damit geht der Sun Invention der produzierende Produktpartner für die Plug and Save Module aus.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Algatec Solar AG (Registergericht:
Amtsgericht Cottbus HRB 8146 CB), vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten
durch Herrn Dipl.-Ing. Rainer Ruschke, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Jank und Herrn Prof. Dr. Stefan Malik, Kotschkaer Weg 8, 04932 Röderland OT Prösen wurde am 01.10.2013, um 06:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt/Oder. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO
beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus, Gerichts-platz 2, 03046 Cottbus, niedergelegt. Termin zur ersten
Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und
auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang  des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, den 4. Dezember 2013 um
10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046
Cottbus, Saal 211. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Es wurde ein vorläufiger
Gläubigerausschuss mit drei Mitgliedern eingesetzt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Amtsgericht Cottbus, den 01.10.2013 Az.: 63 IN 404/13
Nun muss man sich natürlich die Frage stellen, haben Kunden der Suninvention dort Geld verloren? Wer übernimmt jetzt die Garantieleistung für die Module?. Nun gut, so richtig von Erfolg scheint das bei Suninvention alles nicht zu sein. Auch die Zusammenarbeit mit Care Energy war ja schnell vorbei.
Hier kann man auch nachlesen, das Care Energy behauptet hat, Sun Invention könne keine Module liefern. Das könnte auch jetzt wieder so sein. Leben wiederholt sich.