VBZ Hamburg zur Teldafax Insolvenz

Der Energieversorger hat beim Amtsgericht Bonn Insolvenz angemeldet.

Das teilte das Gericht heute (14.06.2011) mit. Die Insolvenz bedeutet für die Kunden nicht, dass sie im Dunkeln sitzen. Liefert Teldafax nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr, ist der örtliche Grundversorger zur unmittelbaren Übernahme der Versorgung verpflichtet. Das ist in Hamburg beim Strom Vattenfall und beim Gas E.on Hanse. Allerdings zum teuren Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungsvertrag ist ein unbefristeter Vertrag, aus dem man monatlich aussteigen kann. Das sollten betroffene Kunden auch schnell tun. Dafür sollten sie sich zunächst einen neuen Anbieter suchen. Der regelt dann den Rest mit dem alten (Grund)-Versorger, einschließlich der Kündigung des Grundversorgungsvertrages. Bei der Suche hilft die Verbraucherzentrale (Tel. 040-24 832-250).

Kunden, die Teldafax auch nach dem Insolvenzantrag beliefert, weil der zuständige Netzbetreiber Teldafax-Strom und -Gas immer noch weiterleitet, haben auch nach dem Insolvenzantrag kein Sonderkündigungsrecht. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur möglich, wenn der Versorger keine Energie mehr liefert. Es ist aber zu vermuten, dass jetzt auch die restlichen Netzbetreiber die Verträge kündigen.

Die meisten Teldafax-Kunden haben einen Vorkasse-Tarif. Sie haben also der Firma einen kostenlosen Kredit gegeben. Das vorgeschossene Geld zurückzuholen, wird jetzt sehr schwierig. Bei Teldafax wird es eine Reihe anderer gewichtiger Gläubiger, insbesondere Banken und Arbeitnehmer geben. Das bedeutet für die Energiekunden, dass sie wohl ihr vorgeschossenes Geld nie wieder sehen werden. Gleichwohl sollten sie zumindest ihre Forderung bei dem vom Amtsgericht Bonn bestellten Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Biner Bähr, zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei helfen Rechtsanwälte oder die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale (Terminvereinbarung unter Tel. 040-24 832-107).

Den Kunden von Teldafax empfahl das Bonner Amtsgericht, mögliche Fragen zu der Insolvenz unmittelbar an das Unternehmen Teldafax zu richten. Dessen Mitarbeiter würden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter „entsprechend unterrichtet“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Demnach wurde zu den Insolvenzverfahren zudem beim Amtsgericht eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist.

(17. Mai 2011) Vattenfall kündigt Teldafax den Netzvertrag

Vattenfall hat Teldafax den Netzdurchleitungsvertrag gekündigt, da Teldafax seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Eine solche Kündigung ist zulässig und andernsorts sogar deutlich früher erfolgt. Durch die Kündigung sind 15.000 Teldafax-Kunden in Hamburg (und 30.000 in Berlin) ab 18.Mai 2011 nicht mehr Teldafax-Kunden, sondern automatisch Vattenfall-Kunden in der Grundversorgung. Sie sitzen also nicht im Dunkeln, sondern werden von Vattenfall versorgt – allerdings zu dem teuren Grundversorgungstarif. Die betroffenen Kunden haben aber die Möglichkeit, sich umgehend einen neuen Anbieter zu suchen. Dabei gilt: Erst einen neuen Anbieter suchen, der dann den Rest mit dem alten Versorger regelt (in diesem Fall Vattenfall).

Wie sollten sich die betroffenen Kunden gegenüber Teldafax verhalten?

Wer wie die meisten Teldafax-Kunden einen befristeten Vertrag mit Vorkasse oder Kaution abgeschlossen hat, hat für die Restlaufzeit noch einen Erstattungsanspruch gegen Teldafax. Die Aussichten sind nicht sehr hoch, das Geld jemals wieder zu sehen. Gleichwohl sollte man den Anspruch geltend machen: Per Einschreiben/Rückschein einen Brief an Teldafax schreiben und darin die Zahlung des nicht verbrauchten vorgeleisteten Betrages binnen einer kurzen Frist von maximal 2 Wochen verlangen. Nach fruchtloser Ablauf der Frist bleibt einem nichts anderes übrig, als die Forderung auf dem Klageweg geltend zu machen. Ob man angesichts der prekären Lage des Unternehmens das Kostenrisiko eingehen will, muss jeder für sich entscheiden. Liegt eine einschlägige Rechtsschutzversicherung vor, übernimmt diese wahrscheinlich die Deckung.

Zu empfehlen ist, den Zählerstand am Tag der Einstufung in den Grundversorgertarif abzulesen – am besten im Beisein eines Zeugen.

Zudem sollte man sicherheitshalber in dem Brief an Teldafax den Vertrag kündigen, damit Teldafax nicht behaupten kann, dass noch ein Vertrag besteht. Hier ein Musterbrief.

Wer wie die wenigsten Teldafax-Kunden einen normalen, also unbefristeten Vertrag mit Abschlagzahlung abgeschlossen hat, hat Glück. Vielleicht war der Abschlag überhöht, aber die Erstattungsansprüche werden sich im Rahmen halten. Kunden, denen die Abschläge vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung vornehmen lassen. Ansonsten heißt es für diese Kunden: Akte schließen und das dunkle Kapitel Teldafax vergessen.
Kündigungswelle der Netzbetreiber gegen Teldafax

Im März wurde bereits gemeldet (vgl. WELT vom 26.03.2011), dass mehr als 20.000 Gas- und Stromkunden von Teldafax Abschied nehmen müssen. Mehrere Netzgesellschaften, u.a. in Bremen und Essen, vor allem aber die Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg, hatten der Teldafax gekündigt, weil diese die Netzentgelte nicht gezahlt hat. Die betroffenen Kunden müssen sich einen neuen Gasanbieter suchen. Zunächst werden sie vom regionalen Grundversorger versorgt, in Berlin beispielsweise von der GASAG. Dieses Schicksal ist auch für Hamburger und andere norddeutsche Teldafax-Kunden nicht ausgeschlossen. Wir raten daher, sich vorsorglich bald möglichst einen neuen Anbieter zu suchen.
Hintergrund: Insolvenzgefahr

Das Handelsblatt berichtete, der Energie- und Telefondienstleister Teldafax sei seit längerem überschuldet, eine Insolvenz sei nicht ausgeschlossen. Teldafax bestreitet dies und sagt, man habe einen neuen Investor gefunden.

Was man als Teldafax-Kunde jetzt wissen sollte:

Wenn es tatsächlich zur Pleite kommt, sitzen die Kunden nicht im Dunkeln. Die Stromversorgung ist sichergestellt. Wenn ein Anbieter pleitegeht, springt der Grundversorger für die Region ein. Das ist in der Regel der örtliche Ex-Monopolist, also beispielsweise die Stadtwerke. Der Grundversorger ist per Gesetz verpflichtet, Kunden aufzunehmen, die ohne Anbieter dastehen.

Die schlechte Nachricht: Für diese Kunden wird es deutlich teurer. Wenn man von einem Versorger aufgefangen wird, zahlt man automatisch den Grundversorgungstarif. Dies ist aber immer der teuerste Tarif, den der jeweilige Versorger im Angebot hat. Man kann den Tarif beim Grundversorger oder den Anbieter allerdings monatlich wechseln.

Teldafax-Kunden, die noch nicht über den Netzbetreiber hinausgeflogen sind, einen unbefristeten Vertrag haben und angesichts der Situation jetzt wechseln wollen, können dies mit einer Kündigungsfrist von einem Monat tun. Einfach an den neuen Anbieter wenden, der regelt den Rest mit Teldafax.

Teldafax-Kunden, die noch nicht über den Netzbetreiber hinausgeflogen sind, die mit einem Vorkasse- oder Kautionstarif einen befristeten Vertrag haben, sollten sich gut überlegen, ob sie vorschnell aussteigen, da sie die vorgeleisteten Beträge verlieren. Ob tatsächlich Insolvenzantrag gestellt wird, ist noch offen. Und selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter versuchen, das Unternehmen fortzuführen, also die Verträge zu erfüllen. Verständlich ist aber auch, wenn auch Vorkassekunden so schnell wie möglich aussteigen wollen. Diese Kunden sollten sich zunächst einen neuen Anbieter suchen und dann durch diesen Vertrag mit Teldafax lösen lassen. Sie gehen allerdings das hohe Risiko ein, die vorgeleisteten Beträge nie mehr wieder zu sehen.

Und die Moral von der Geschicht‘?

Für die Suche nach einem neuen Anbieter kann man aus der Teldafax-Krise lernen: Der billigste Tarif ist nicht immer der beste. Die Anbieter, die bei den Vergleichsportalen im Internet stets vorne liegen, bieten vor allem Tarife mit Vorkasse und Kaution. Der Stromkunde zahlt also nicht wie üblich monatliche Abschläge und bekommt am Jahresende eine Abrechnung. Stattdessen zahlt er im Voraus für ein ganzes Jahr oder muss eine Kaution hinterlegen. Und geht damit ein Risiko ein. Wenn ich solch einen Vertrag abschließe, gehe ich eine Wette darauf ein, dass der Stromanbieter tatsächlich liefert und bis Ende der Vertragslaufzeit zahlungsfähig bleibt. Es handelt sich im Prinzip um einen kostenlosen kurzfristigen Kredit für den Anbieter. Im Falle der Pleite kann er den nicht zurückzahlen und der Kunde verliert doppelt: Das Geld ist weg und statt beim Strom zu sparen, zahlt er – zumindest kurzfristig – den teuersten Tarif seines Grundversorgers.

Die Chancen, sein noch nicht verbrauchtes Geld von einem insolventen Versorger zurückzubekommen, sind minimal. In der Regel ist beim Anbieter im Fall der Pleite nichts mehr zu holen. Dann kann man Kunden nur raten: Abhaken und beim nächsten Mal Hände weg von Dumpingtarifen.