Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung greift nach Ansicht des obersten EU-Datenschützers Peter Hustinx zu stark in die Grundrechte ein.

Die entsprechende Richtlinie erfülle „die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht“, sagte der Europäische Datenschutzbeauftragte gestern in Brüssel nach der Analyse des Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes.