Abgezockt im Internet

In regelmäßigen Abständen berichtet die Verbraucherzentrale über dreiste Internetabzocker.

Olaf Tank, ein bekannter Handlanger der Abzock-Mafia musste vor kurzem seine Kanzlei aufgeben, weil er mit Strafanträgen überzogen wurde. Nun treiben seine Nachfolger, die Rechtsanwälte Peter Schneider und Jan Riedel aus Osnabrück, unberechtigte Forderungen ein. Auch die Firma Payment Networx MW (softwarerapid.de) aus Rostock versucht aktuell im Auftrag des „Treuhänders Frank Seiler“ für ein vermeintliches Internet-Abo 98,68 Euro von Verbrauchern zu ergaunern. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und vor allem, nicht zu zahlen!

Geflecht von Abzockerfirmen das Handwerk gelegt

Die Luft für manche Internetfirma, zumindest mit Sitz in Niedersachsen und Hamburg, könnte künftig dünner werden. Denn das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen und die Staatsanwaltschaft Hamburg haben kürzlich Haftbefehle gegen verschiedene Firmenbesitzer erlassen und vollstreckt. Wie die Verbraucherzentrale erfahren hat, liegt der Abzocke ein Geflecht von neun Firmen zugrunde. Eine der bekannteren dürfte die Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg sein, die über die Internetseite ‚99downloads.de’ Freewareprogramme vertrieben hat. Andere Firmen, gegen die der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs besteht, sind: Online Abrechnungen GmbH, Online-Downloaden-Service Ltd, Online Factoring GmbH, FastCom Solutions GmbH, Zahl-doch-einfach Gesellschaft für Inkasso & Forderungsmanagement, XIA Verwaltungs GmbH und Varelia Dienstleistungen GmbH.

Verbraucher können sich gegen Internetabzocke wehren

Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht zuversichtlich. Dennoch wird man Internetabzocke nicht ganz verhindern können, aber Verbraucher können sich wehren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:

Nicht einschüchtern lassen, Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abwehren. Erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird; dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
Gegen jeden Betreiber der Internetabzocke Strafanzeige stellen.
Außerdem Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den eintreibenden Anwalt einlegen oder
bei dem im Schreiben angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten zusätzlich an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.
Über Inkassounternehmen beschweren, am besten beim Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts, bei dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Quelle:VBZ Niedersachsen