Abzocke mit Abmahnungen

Immer wieder berichteten schleswig-holsteinische Verbraucher in den letzten Monaten, dass in ihrem E-Mail-Postfach dubiose Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auftauchten. Die Schreiben unterscheiden sich dabei kaum.

So wird z. B. behauptet, dass ein Rechtsanwalt Kaltbrenner die Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH vertritt und wegen der Verletzung zahlreicher Rechte ein außergerichtlicher Schadensersatz in Höhe von 100,- € zu zahlen sei.

Hier handelt es sich wieder einmal um den Versuch, über die Verunsicherung von Verbrauchern ohne viel Aufwand an Geld zu kommen.

Grundsätzlich werden urheberrechtliche Abmahnungen nicht per E-Mail versendet. Darüber hinaus sind die Schreiben auch dieses Mal voller Rechtschreibfehler – ein weiteres Indiz für unseriöses Verhalten.

Auch wenn diese Fälle angeblicher Urheberrechtsabmahnungen per E-Mail rechtlich nicht ernst genommen werden müssen, sollte man trotzdem die Gelegenheit nutzen, um über die eigene digitale Sicherheit nachzudenken. Spam-E-Mails sollten nicht geöffnet bzw. darin enthaltene Links nicht angeklickt werden. Auch der sparsame Umgang mit persönlichen Daten im Internet kann helfen, dass man E-Mail-Adresssammlern nicht in die Hände fällt, die dann die E-Mail-Adresse ihres Opfers für undurchsichtige Machenschaften nutzen. Die regelmäßige Aktualisierung von Firewall und Anti-Virenprogramm soll vor Schadprogrammen schützen, die per verseuchter E-Mails oder Internetseiten auf den heimischen PC Zugriff nehmen wollen.

Quelle:VBZ SH