Das Pflegegutachten von der privaten Pflegegutachterin

Das raten wir alle Bürgern die einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für sich, oder einen ihrer Angehörigen stellen.In der Regel wird das Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Dieser handelt aber im Interesse der Pflegeversicherung, heißt Ihre Interessen stehen da nicht im Vordergrund, sondern die der Pflegeversicherung. Das private Pflegegutachten hilft Ihnen dann, Ihre Interessen durchzusetzen. Deshalb sollten Sie immer eine private Pflegegutachterin/flegegutachter ein 2.tes Pflegegutachten erstellen lassen. Es geht um Ihr Geld.

www.pflegesg.de

www.pflegegutachten-zentrale.de