Das private Pflegegutachten hilft Ihnen

immer dann, wenn Sie anderer Meinung sind, als der MDK der Ihren Angehörigen begutachtet hat. Begutchatet um festzustellen, ob eine Pflegestufe vorliegt und damit Sie Geldleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können.Der MDK jedoch ist immer angehalten „im Sinne der Pflegeversicherung zu begutachten“, das muss nicht immer auch in Ihrem Sinne sein. Sylvia Grünert von der Pflege SG GbR rät Ihnen daher immer dazu, ein privates Pflegegutachten erstellen zu lassen. dieses private Pflegegutchaten verschafft Ihnen die wichtigen Argumente, um in einer Auseinandersetzung mit dem MDK (der Pflegeversicherung) die richtigen und wichtigen Argumente zu haben.