Deutsche-Anlegerschutz-Anwälte:Diesen Anwälten können Sie Vertrauen,wenn es um Anlegerschutz geht!

Der Begriff „Anlegerschutzanawalt“ ist nicht geschützt. Dafür gibt es keine Fachanwaltsausbildung.Das sollte jeder wissen, der eine Werbung mit solch einem Schlagwort liest. Wir sind der Meinung, dass es auch unter Rechtsanwälten nicht nur seriöse Personen gibt. Den Dschungel etwas zu ordnen, macht sich diese Seite zum Anliegen.Jeder Anwalt der auf dieser Seite zu finden ist, muss Kriterien der Transparenz erfüllen – Daten die wir veröffentlichen. Wir wollen von dem Anwalt eine Leistungsbilanz haben. Wie viele Prozesse hat er in den letzten Jahren zu welchen Themen im Bereich „Anlegerschutz“ geführt und mit welchen Ergebnissen. Jeder der Anwälte, der auf dieser Plattform Werbung für seine Kanzlei und seine Dienstleistung machen will, muss ferner zusagen, für die so genannte Erstberatung keine Gebühren zu nehmen, und dem Kunden eine schriftliche Einschätzung zu seinem Fall zu geben. Damit wollen wir „Abschlüsse am Telefon“ verhindern, wo nachher gesagt wird „haben wir alles so besprochen“. Wir wollen nicht, dass der bereits geschädigte Mandant dann schlechtem Geld nochmals gutes Geld hinterher wirft.

Diese Internetseite ensteht in Zusammenarbeit mit dem Internetportal diebewertung.de, einem der führenden Finanzportale in Deutschland, wenn es um das Thema „Anlegerschutz“ geht.

www.deutsche-anlegerschutz-anwaelte.de

 

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