Fernwärme Rechnungen

Bezieher von Fernwärme müssen Tariferhöhungen nur dann zahlen, wenn die Preisaufschläge plausibel begründet sind.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfen Kunden Rechnungen ablehnen, wenn die sogenannten Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen undurchsichtig sind.

Im konkreten Fall bekamen Kunden der Stadtwerke Zerbst und Lübeck recht. Der BGH erklärte die Abrechnungen beider Unternehmen für unwirksam, weil diese unvollständig und intransparent seien. Demnach müssen in der Abrechnung die Kosten für die Erzeugung der Fernwärme sowie ihren Transport und die Verteilung eindeutig aufgeschlüsselt werden.