Graf-Kantor OHG hat ausschließlich Erlaubnis für das Sortengeschäft:Bafin teilt mit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist darauf hin, dass sich die Erlaubnis der Graf-Kantor OHG zum Betreiben von Finanzdienstleistungen ausschließlich auf das Betreiben des Sortengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz erstreckt.

Erlaubnisse für Geschäfte, die über den baren An- und Verkauf von Banknoten anderer Währungen (Wechselstube) hinausgehen, bestehen nicht. Das Sortengeschäft ist alleiniger Zweck der Gesellschaft.
Unter dem Namen Graf-Kantor OHG und dem Hinweis auf die in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragene Erlaubnis werden Anlegern telefonisch Angebote für Wertpapiergeschäfte gemacht. Dies erfuhr die BaFin durch Anfragen von Anlegern aus dem Ausland. Der BaFin ist bisher nicht bekannt, wer unter dem Namen Graf-Kantor OHG an die Anleger herantritt. Die lizenzierte Graf-Kantor OHG betreibt das Sortengeschäft ausschließlich am Grenzübergang nach Polen in Görlitz. Die BaFin ist an Hinweisen zu den Anbietern der Wertpapiergeschäfte interessiert.