Hartmann Reederei MS Dessau insolvent

Hartmann Reederei MS Dessau insolvent

Hartmann Reederei MS Dessau insolvent

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 20. Januar 2016 das Vermögen der Schiffsgesellschaft des Frachters MS Dessau unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 12 IN 18/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hartmann Reederei hatte den Schiffsfonds MS Dessau seit 2007 zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 30.000 Euro an dem Supramax-Bulkcarrier MS Dessau beteiligen.

Diese Beteiligung bescherte den Anlegern nicht den erhofften Erfolg. Im Gegenteil: Statt auf Renditen hoffen zu können, müssen sie nach dem Insolvenzantrag hohe finanzielle bis hin zum Totalverlust der Einlage befürchten. Damit es nicht soweit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Die Realität sah zum Schaden der Anleger oft ganz anders aus. Die Finanzkrise 2008 traf auch viele Schiffsfonds mit voller Wucht. Auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten gerieten etliche Fondsgesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten. Am Ende blieben häufig nur der Insolvenzantrag und hohe Verluste für die Anleger.

Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch ausführlich über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Neben den meist langen Laufzeiten und der erschwerten Handelsbarkeit der Anteile wiegt besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger schwer. Schon auf Grund des Totalverlust-Risikos ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen die Risiken oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Dieser Anspruch entsteht auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt hat.

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