infobrochüre zum Thema Pflege

Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen möchte – unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung.

Aber nicht immer ist das möglich. Die neue kostenlose Broschüre „Vertrag im Blick“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert zu Vertragsrechten von Bewohnern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie neuen Wohnformen wie z. B. Wohngruppen für Demenzpatienten. Auf 90 Seiten erläutert die umfangreiche Publikation die Vorschriften des Wohn- und Betreuungsgesetzes (WBVG), das am 01.10.2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen so gut es geht vermeiden, schließlich sind Pflegebedürftige die schwächeren Vertragspartner. Anhand zahlreicher Beispiele erklärt die Broschüre, worauf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen achten sollten, wenn es um Wohn- und Betreuungsverträge geht. Dabei muss der Ratgeber nicht vom Anfang bis zum Ende durchgearbeitet werden. Je nach Situation aber auch bei punktuell auftretenden Fragen oder Problemen wie Entgelterhöhung, Kündigungsrechte, vorübergehende Abwesenheit oder Schlecht- und Nichtleistung gibt der Ratgeber kurz und prägnant Antworten.

Die Informationsbroschüre „Vertrag im Blick“ kann in sämtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgeholt werden. Postversand erfolgt nach vorheriger Übersendung eines mit 1,45 Euro frankierten DIN A5 – Rückumschlages (für ein Exemplar) durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz. Die Informationen der Broschüre sind auch im Internet unter www.vz-rlp.de/Heimvertragsrecht zu finden und können dort kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle:VBZ Rheinland Pfalz