JSM Financial:Warnung der FMA

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. April 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

JSM Financial
One Liberty Plaza Suite 3625, 165 Broadway
1006 New York City, NY
USA
sowie
Central Plaza, Harbour Road
Wan Chai District, Hong Kong, 225300
Tel.: +1646-918-5152
Fax: +1646-786-4918
www.jsmfinancial.com
jsmfinancial.com
info(at)JSMfinancial.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007 nicht gestattet.