Kinderschänder: Lebenslänglich gutes Urteil

Ein Kinderschänder wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Nachdem das Landgericht Münster zunächst eine mehrjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verhängt hatte, missbrauchte der 69-jährige erneut ein Kind- diesmal die 5-jährige Tochter seiner Nachbarn. Der bereits vorbestrafte Täter war 2010 wegen einer „gesetzlichen Grauzone“ wieder auf freiem Fuß und zog in eine andere Stadt. Die Eltern des Mädchens wussten nichts von seiner Vergangenheit.

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