Luzern Finanz GmbH und andere nicht seriöse Kreditangebote?

Massiv bewerben Kreditvermittler ihre Angebote im Internet, per Postwurfsendung, Zeitungsbeilage oder gar mit persönlichen Anschreiben.

„Wir lehnen Sie nicht ab“ oder „In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen“ lauten die immer ähnlichen Werbebotschaften. Doch was Verbraucher bekommen, die auf solche Angebote reagieren, sind lediglich leere Versprechungen und hohe Rechnungen. Statt der gewünschten Liquiditätszufuhr entstehen so nur neue Kosten.

Die Maschen, mit denen Verbraucher von unseriösen Kreditvermittlern über den Tisch gezogen werden, ähneln sich: Meldet sich ein Interessent auf eine Werbeanzeige, erhält er schon nach kurzer Zeit eine Rückmeldung, die den Eindruck erwecken soll, dass die gewünschte Kreditsumme bereits bewilligt ist. Die darauf folgenden Rechnungen über pauschale Aufwandsentschädigungen oder teure Finanzsanierungsverträge und provisionsträchtige Versicherungen erscheinen dann nur wie der notwendige nächste Schritt unmittelbar vor Auszahlung des Kredits.

„Hier schlagen Unternehmen mit einer unerhörten Dreistigkeit Profite aus der finanziellen Notsituation kreditbedürftiger Verbraucher“, klagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Viele Betroffene sehen die Rechnung als obligatorischen Bestandteil der Kreditvermittlung an oder zahlen aus purer Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag.“

Dass die Vorgehensweisen der Unternehmen dabei zum Teil auch geltendes Recht verletzen, zeigt ein aktueller Fall, der durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt wurde: Die Luzern Finanz GmbH warb damit, schnell und unbürokratisch einen Kredit zu vermitteln. Die Verbraucher erhielten aber neben der vermeintlichen Kreditzusage zunächst einen Finanzsanierungsantrag, den sie unterschreiben und zurücksenden sollten. Für den dann per Nachname zugestellten Vertrag verlangte das Unternehmen im konkreten Fall 249,50 Euro, die direkt bei Zustellung der Unterlagen an der Haustür gezahlt werden sollten. Das Unternehmen konnte durch die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt werden und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.

Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber auf, Kreditvermittlungen und Finanzsanierungen der Zulassung und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. „Wir brauchen dringend eine Aufsicht, die solchem Treiben durch Entzug der Erlaubnis ein Ende bereiten und Verantwortliche in die Haftung nehmen kann“, fordert Nauhauser.

Quelle:VBZ BW