MiCA – neue EU-Richtlinie zur Regulierung von Kryptowerten

MiCA – neue EU-Richtlinie zur Regulierung von Kryptowerten

MiCA - neue EU-Richtlinie zur Regulierung von Kryptowerten

Das Parlament der Europäischen Union hat sich auf eine einheitliche Regulierung von Kryptowerten geeinigt. Dienstleister brauchen künftig eine Zulassung der Behörden – in Deutschland von der BaFin.

MiCA (Markets in Crypto Assets) nennt sich die Richtlinie, nach der innerhalb der Europäischen Union Kryptowerte einheitlich reguliert werden sollen. Ein Aus für den Bitcoin und andere Kryptowährungen in Europa ist damit zunächst vom Tisch, allerdings werden sich die Anbieter von Kryptowerten strengeren Regeln stellen müssen und eine Zulassung der jeweiligen nationalen Behörde benötigen. In Deutschland wird die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin für Zulassungen zuständig sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte

Für das Mining vieler Kryptowährungen ist ein hoher Energieaufwand notwendig. Daher gelten sie oft als umweltschädlich. Mit der Richtlinie MiCA sieht die EU nun zwar von einem Verbot ab, allerdings müssen die Anbieter Informationen zu ihrem ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorlegen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird dazu entsprechende Regularien vorlegen. Die Europäische Kommission muss dann innerhalb von zwei Jahren einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowerten und die Einführung verbindlicher Mindeststandards vorlegen.

Außerdem soll die neue Richtlinie Verbraucher vor Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Kryptowährungen und betrügerischen Anbietern schützen. So werden die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Anleger zu erfüllen. Zudem machen sie sich haftbar, wenn sie Kryptowerte der Anleger verlieren. Darüber hinaus soll MiCA auch vor Marktmanipulationen und Insider-Geschäften schützen.

Gemäß der neuen Richtlinie müssen Emittenten von Stablecoins ausreichend liquide Reserven im Verhältnis 1:1 mit anderen Vermögenswerten bilden, z.T. in Form von Einlagen. Zudem müssen sie den Anlegern jederzeit ein kostenloses Umtauschrecht einräumen. Die Aufsicht hat die Europäische Bankenbehörde (EBA).

Für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gilt, dass sie künftig eine Zulassung benötigen, um in der EU tätig zu werden. Die Zulassung wird von den jeweiligen nationalen Behörden, in Deutschland von der BaFin, ausgestellt.

Die vorläufige Einigung muss vor der Umsetzung noch vom Rat und Europäischen Parlament gebilligt werden.

Bei der Durchführung der Erlaubnisverfahren können im Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte beraten.

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