Neue dreiste Masche bei Anbietern von Kaffeefahrten

Eine Reisebestätigung von der „Zentralen Gewinnverteilung“ aus Sögel gelangt aktuell in die Hände der Verbraucher.

Angeblich hätten sich die Empfänger des dubiosen Schreibens jüngst zu einer Busfahrt angemeldet und seien nunmehr zu einer „Großen Sponsorenaktion 2011“ eingeladen. In dem Schriftstück wird zum einen der angebliche Busausweis mit den fest gebuchten Reisedaten übersendet, zum anderen mitgeteilt, dass die Busfahrt vom Veranstalter bereits bezahlt sei. Der Sitzplatz könne kurzfristig nicht mehr weitergegeben werden, deshalb sei eine Stornierung auch nicht mehr möglich. Wer die Reise nicht antrete, dem werde man die Gesamtkosten in Höhe von 19,90 Euro in Rechnung stellen.

„Wir können nur hoffen, dass niemand mitfahren und auf diese dreiste Masche hereinfallen wird“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer ein ähnliches Schreiben mit anderen Reisedaten erhält, sollte das Schreiben wegwerfen und nicht reagieren! Niemand ist gezwungen an einen unbekannten Ort mitzufahren und bei Nichtantritt sogar noch Geld zu blechen. Dieser dreiste Versuch entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!

Die Verbraucherzentrale sieht darin nur wieder einen raffinierten Trick des Anbieters, auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken bzw. an persönliche Daten weiterer Teilnehmer zu gelangen, die nämlich gern als Gäste mitgebracht werden dürfen.

„Das Schreiben enthält die typischen Merkmale einer Einladung zu Kaffeefahrten wie persönlich adressierte Gewinnmitteilung über Geld- oder Sachpreise, Postfachanschrift, Aufforderung, weitere Gäste mitzubringen etc.“, so Körber. Hinsichtlich der Gewinne sollten Verbraucher keine Erwartungen hegen. Ziel solcher Aktionen ist es, zumeist überteuerte Waren zu verkaufen oder Reisebuchungen an Land zu ziehen. Wer Fragen hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.

Quelle VBZ:Niedersachsen