Offener Immobilien Fonds

Ab spätestens 2013 müssen Neuanleger ihre OIF-Anteile für mindestens 24 Monate nach dem Erwerb halten. Zudem müssen Bestands- und Neuanleger ab spätestens 2013 eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten.

Unabhängig von diesen Fristen wird jedoch für jeden Anleger ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr verfügbar bleiben. Die Liquiditätsbedürfnisse der meisten Privatanleger sind so gut abgedeckt.
Damit zählen die Privatanleger zu den großen Gewinnern der Reform: Sie können künftig auf stabilere Produkte setzen und bleiben durch den großzügig freigestellten Verfügungsrahmen gleichzeitig flexibel.