Pflegegutachten in Sachsen, Thüringen und Sachsen Anhalt 0800 795 84 24

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.

Als Pflegesachverständige können wir Ihnen eine Vielzahl von Hilfestellungen geben. Sicherlich werden sich viele fragen, wie wir Ihnen helfen können und ob es Sinn macht.

    Unsere Angebote sind:

  • Individuelle Beratung
  • Analyse Ihres Pflegebedarfs nach den Richtlinien der Pflegeversicherung
  • Hilfestellung zur Antragsstellung der Einstufung oder zur Höherstufung
  • Unterstützung bei der Führung eines Pflegetagebuches
  • Überprüfung von Gutachten
  • Hilfe bei einem Gutachten Im Widerspruchsverfahren
  • Hilfe im Umgang mit Kranken/Pflegekassen
  • Gutachtenerstellung nach den Richtlinien des SGB XI
  • Hilfestellung und Beratung bei Demenzerkrankung

Wir bieten auch an:

    Schulung und Weiterbildung zu den Themen

  • Pflegegutachten
  • Umgang mit dem MDK
  • Pflegeplanung
  • Qualitätsmanagement

Nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung.

www.pflegesg.de