Schiffsfonds, Immobilienfonds, Kapitalanlagen: Achtung Verjährungsfalle Ende 12

Bei zahlreichen Anlagen verjähren demnächst die Ansprüche, Anleger müssen jetzt handeln, bevor es zu spät ist.

Schiffsfonds, Immobilienfonds, Kapitalanlagen: Achtung Verjährungsfalle Ende 12

Verjährung, Kapitalanlage, Schiffsfonds, Immobilienfonds

Viele tausende Anleger von Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren durch ihre Anlage geschädigt und mussten manchmal einen großen Teil ihres Vermögens einbüßen. Anleger müssen sich allerdings nicht mit diesen Verlusten abfinden, da bereits verloren geglaubtes Kapital zurückerlangt werden kann, wenn ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Solche Ansprüche der Anleger entstehen, wenn den beratenden Banken eine Falschberatung nachgewiesen werden kann. Eine solche liegt vor, wenn den Anlegern z.B. die Risiken der Kapitalanlage verschwiegen wurden oder sie nicht über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden, die sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile an den Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate erhalten haben. Allerdings drohen diese Ansprüche zum zu verjähren.

Für Anleger, die ihre Anteile an den Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate erst nach 2002 erworben haben, verjähren die Ansprüche zukünftig nicht mehr zum Jahresende, sondern jeweils taggenau in 10 Jahren ab dem Erwerb der Beteiligung, also ab der Falschberatung. Dies bedeutet für die Anleger eine erhebliche Unsicherheit, da die Ansprüche täglich verjähren können. Es kommt also immer auf das Zeichnungsdatum an!

Daneben gibt es aber auch die kenntnisabhängige Verjährung von 3 Jahren, die zum Jahresende 2012 greift. § 199 BGB regelt:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1.der Anspruch entstanden ist und 2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Hier liegt das Problem darin, dass ein Gericht einem Anleger grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann bei Umständen, die der Anleger nicht erwartet. Ein Gericht kann beispielsweise annehmen, dass sich aus einem Schreiben des Fonds eine Kenntnis des Anlegers hätte ergeben müssen. Die kenntnisabhängige Verjährung läuft dann bereits, ohne dass ein Anleger dies erkannt hat. Dann droht im die Verjährung Ende 2012, ohne dass er es mitbekommt.

Geschädigte Anleger von Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher die Anleger über ihre Ansprüche und die drohende Verjährung aufklären und bei Bestehen solcher Ansprüche bereits verjährungshemmende Maßnahmen einleiten kann.

Deshalb führt die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen u.a. gegen die Postbank (Postbank Finanzberatung AG) hunderte Gerichtsverfahren wegen Falschberatung und leitet sonstige Maßnahmen zur Verjährungshemmung ein. Eine Klage ist nicht sofort notwendig, es gibt auch billigere Verfahren, die zum Ziel führen können. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche geschlossen werden, mit denen die Anleger einen Großteil des Geldes zurückerhalten. Weitere Klagen werden folgen, insbesondere weil die Ansprüche der Anleger zum Jahresende zu verjähren drohen. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Kunden der Postbank (Postbank Finanzberatung AG) sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dies kostet meist nicht viel und am Ende weiß der Anleger, ob es Sinn macht, sich Klagen anzuschließen.

Weitere Informationen:

Hilfe für Anleger

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
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