Schneekoppe-Insolvenz: Anleihegläubiger fürchten um ihr Geld

Schneekoppe-Insolvenz: Anleihegläubiger fürchten um ihr Geld

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

18. August 2014. Die Schneekoppe Lifestyle GmbH (Buchholz) hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Unternehmen hat im Jahr 2010 eine zehn Millionen Euro Mittelstandsanleihe emittiert, die vor allem von Kleinanlegern gezeichnet wurde. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) befürchtet, dass auch bei diesem Schutzschirmverfahren vor allem die Anleihegläubiger die Hauptlast der Sanierung tragen werden. Anleger, die ihr Geld retten möchten, sollten ihre Anlagen auf mögliche Ansprüche prüfen lassen.

Auf dem Markt der Mittelstandsanleihen kehrt keine Ruhe ein. Mit der Insolvenz in Eigenregie, die Schneekoppe Anfang August beim Amtsgericht in Tostedt beantragt hat, trifft es erneut Kleinanleger. Die Teilschuldverschreibung aus dem Jahr 2010 über 10 Millionen Euro, die mit 6,45 Prozent verzinst wurde, ist mittlerweile vom Handel ausgesetzt. Die nächste Zahlung an die Anleger wäre im September fällig geworden. Was eine Insolvenz in Eigenregie für die Anleihegläubiger bedeuten kann, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ): „Die Verantwortlichen haben nun drei Monate Zeit um einen Plan auszuarbeiten, wie das Unternehmen saniert und somit weitergeführt werden kann. Nach unserer Erfahrung ist es leider so, dass die Hauptlast solcher Sanierungspläne die Anleger tragen müssen. Denn von ihnen wird meist erwartet, dass sie auf einen Teil ihrer Rückzahlungen verzichten, oder dass sie tolerieren, dass Zinszahlungen gestundet oder insgesamt massiv reduziert werden.“ Wie das Onlineportal der Süddeutschen Zeitung berichtet, muss Schneekoppe in diesem Jahr den Gläubigern wegen des Schutzschirmverfahrens überhaupt keine Zinsen zahlen. Somit werden schon einmal 645.000 Euro eingespart.

Das Klagelied ist stets dasselbe: Ein Unternehmen, das seit fünf Jahren aus verschiedenen Gründen auf dünnem Eis steht, wird solange hin- und herverkauft, bis es schließlich die finanzielle Notbremse ziehen muss. „Die Anleger, die im Jahr 2010 die Anleihe gezeichnet haben, fragen sich nun mit Recht, wo die zehn Millionen Euro geblieben sind“, so Lunderstedt-Georgi. „In den Medien wird immer wieder kritisiert, dass hinter dem großen Namen des Unternehmens keine eigene Produktion und nur ein sehr schwacher Vertrieb mit nur noch 120 Produkten standen.“

Gründung einer Arbeitsgruppe beim DVS

Firmen mit großen Namen wie Schneekoppe genießen bei den Anlegern einen hohen Vertrauensvorschuss. Allerdings zeigt die Erfahrung mit anderen Mittelstandsanleihen-Pleiten, dass dieses Vertrauen nur selten belohnt wird. Was sollten Anleger also unternehmen? „In jedem Fall gibt es zwei Handlungsmöglichkeiten“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin. „Da sind die Schadensersatzansprüche, die sich auf den Prospekt richten. Eine Prüfung der Unterlagen durch einen spezialisierten Anwalt empfiehlt sich hier in jedem Fall. Auch die Herausgeber des Prospektes können unter gewissen Umständen als Anspruchsgegner in Betracht kommen“, so Lunderstedt-Georgi. Im Verkaufsprospekt der Schneekoppe-Anleihe steht angeblich, dass der Ausfall einer Zinszahlung die Gläubiger zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. „Welche Rechte die Anleger jetzt haben, auch vor dem Hintergrund der ausbleibenden Zinszahlung wegen des Schutzschirmverfahrens, sollten Betroffene jetzt prüfen lassen“, so Claudia Lunderstedt-Georgi.

Der DVS hat die Arbeitsgemeinschaft „Schneekoppe“ gegründet.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Schneekoppe“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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