Anleger, die Eigenheimzulage durch eine Genossenschaftsbeteiligung bekamen, ohne selbst eine derartige Wohnung bezogen zu haben, mussten in der Vergangenheit die erhaltene Förderung dem Finanzamt zurückzahlen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2008 bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der an die Kapitalanleger...