Das raten wir alle Bürgern die einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für sich, oder einen ihrer Angehörigen stellen.In der Regel wird das Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Dieser handelt aber im Interesse der Pflegeversicherung, heißt Ihre Interessen...