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GEMA muss Urhebern Geld zurückzahlen

VDMplus änderte Musikverlagsverträge schon 2013 Klaus Quirini Das Berliner Kammergericht urteilte, dass GEMA-Tantiemen der Musikverlage an Urheber zurückgezahlt werden sollen. Ist keine spezielle Vereinbarung in einem Musikverlagsvertrag zwischen Urheber und Musikverleger getroffen worden, darf die GEMA Tantiemen nur direkt an die...