Unisex-Tarife verursachen Verwirrung

Berlin / Hannover (news4germany) – Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Geschlechtsunterschiede keine Rolle mehr für die Tarifausgestaltung spielen – jedenfalls dürfen Versicherungsprämien nicht mehr nach Mann und Frau differenziert werden. Das besagt die Neuregelung der so genannten Unisex-Tarife. Hintergrund ist die Gender-Richtlinie von 2001, mit der eine Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht werden soll. Diese lässt zwar Ausnahmen zugunsten der Versicherungswirtschaft zu, dass diese Ausnahmen nicht zeitlich befristet worden waren, hielt der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 01. März 2011 jedoch für unzulässig. Es wurde eine Übergangsfrist zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung eingeräumt, die aber im Dezember 2012 abläuft. Experten wie der Vorsitzende der deutschen Geschäftsführung von AWD, Götz Wenker, verweisen eindringlich darauf, dass die Zeit für eine Aufklärung der Verbraucher bezüglich der Unisex-Neuregelung drängt.

Je nach Versicherungsprodukt wird die Einführung von Unisex-Tarifen die Beiträge mal für Frauen, mal für Männer verteuern. Experten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) in Berlin begrüßten zwar das Urteil zu Unisex-Tarifen, äußerten aber gleichzeitig die Sorge, dass die Tarife insgesamt teurer werden könnten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte, dass im Schnitt die Beiträge steigen könnten, weil der undifferenzierte Geschlechter-Mix als neues Risiko in die Kalkulation eingehen werde. AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker erläutert: „Am Beispiel der Risikolebensversicherung wird erkennbar: Bisher zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen dafür etwas teurer“, so der AWD-Chef.

Anders verhält es sich beispielsweise bei der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die höhere Lebenserwartung von Frauen ist für Krankenversicherer ein erheblicher Kostenfaktor und gilt somit als Hauptursache dafür, dass die Beiträge weiblicher Versicherter heute meist höher sind, als die von Männern. Die Unisex-Kalkulation verteilt diese Kosten gleichmäßig auf beide Geschlechter, so dass viele Frauen ab dem 21. Dezember 2012 von günstigeren Beiträgen profitieren können.

Einmal mehr erfordert dies, dass Verbraucher sich bei Abschluss einer Versicherung – auch und gerade angesichts der neuen Unisex-Regelung – ausführlich beraten lassen. AWD-Chef Götz Wenker: „Aufgrund der enormen Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.“ Noch bis 21. Dezember 2012 muss daher verstärkt Aufklärungsarbeit im Sinne eines gelebten Verbraucherschutzes geleistet werden, um über die Veränderungen, welche durch die neuen Unisex-Tarife für Männer und Frauen eintreten werden, ganz gezielt aufzuklären.

AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker ergänzt hierzu: „Um den Mandanten einen erstklassigen und zuverlässigen Service bieten zu können, arbeiten AWD-Berater mit einer sehr großen Anzahl namhafter Produktpartner zusammen – insgesamt rund 150 Partner aus den Bereichen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Bausparkassen.“ Und hier ist das Angebot für den Verbraucher selbst, ohne Expertenhilfe, fast undurchschaubar. „Aus einer entsprechend umfassenden Angebotspalette und anhand des Best-Select-Prinzips erhalten AWD-Mandanten somit maßgeschneiderte Konzepte“, erklärt der Vorsitzende der deutschen Geschäftsführung von AWD, Götz Wenker.

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