Verbot von Leerverkäufen

Frankreich, Italien, Belgien und Spanien haben Leerverkäufe bestimmter Finanzmittel untersagt. Die Finanzmarktaufsicht EMSA bezeichnete das Verbot als „rasches und entschiedenes Einschreiten“ gegen den Missbrauch von Marktregeln. Leerverkäufe sind an und für sich eine zulässige, gar übliche Handelstrategie. In Verbindung mit der Streuung von Marktgerüchten handelt es sich jedoch um einen klaren Regelverstoß.