Zensus

Nur noch eine Woche, dann schwärmen sie aus: Ab dem 9. Mai sind rund 80 000 Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus 2011, die moderne Volkszählung, unterwegs.

Die sogenannten Erhebungsbeauftragten führen einen zentralen Bestandteil des Zensus durch: die Haushaltebefragung und eine Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Ihren Besuch kündigen sie den Befragten ein bis zwei Wochen vorher schriftlich an. Wenn die Interviewerin oder der Interviewer dann an der Haustür klingelt, muss sie oder er sich zunächst ausweisen: und zwar mit einem speziellen Interviewerausweis.

Bei jedem Ausweis findet sich oben links das Zensus-Logo und optional das Logo des Statistischen Landesamtes beziehungsweise der Name der Erhebungsstelle (1) sowie eine Nummer mit Kürzel des Bundeslandes (2). Darunter werden Angaben zum Erhebungsbeauftragten (3) wie Name, Anschrift und Geburtsdatum gemacht. Weitere Bestandteile des Ausweises sind die Gültigkeitsdauer des Ausweises (4), das Siegel beziehungsweise der Stempel der Erhebungsstelle (5) sowie die Unterschrift des Erhebungsstellenleiters oder der -leiterin (6).

Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gültig.

In einigen Kommunen können die Ausweise vom dargestellten Muster abweichen. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.zensus2011.de oder beim zuständigen Statistischen Landesamt.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei rund 10% der Bevölkerung, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.