USAinc.de informiert: Steuerfalle für Firmengründer in den USA?
Was Sie bei der Firmengründung einer LLC (Limited Liabiliy Company) in den USA beachten müssen, um Steuernachteile zu vermeiden.
Die Rechtsform einer Limited Liability Company (kurz: LLC) in den USA ist für viele Firmengründer die perfekte Wahl, um Geschäfte in den USA, aber auch weltweit zu tätigen.
Für deutsche Unternehmer bietet der Rechtsrahmen der US-LLC große Vorteile, von denen hier nur die hohe Flexibilität in der Gestaltung, der solide Schutz des privaten Vermögens vor Gläubigern der Gesellschaft und die verhältnismäßig geringen formellen Voraussetzungen bei der Gründung exemplarisch genannt werden sollen.
Insbesondere für deutsche Unternehmer, welche die Gründung einer LLC in den USA planen, gibt es aber wesentliche Punkte zu beachten, um erhebliche Steuernachteile in Deutschland zu vermeiden.
Eine US-LLC ist – aus deutscher Sicht und vereinfacht betrachtet – eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Dieser Umstand führt in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der steuerlichen Einordnung durch deutsche Finanzbehörden. In den meisten Fällen ist die Einordnung als Personengesellschaft gewünscht, um eine Doppelversteuerung der Erträge aus dem Betrieb der LLC zu vermeiden.
Maßgeblich für die Einschätzung des deutschen Fiskus, ob es sich bei der LLC in den USA um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt, ist das sogenannte „Operating Agreement“ der LLC. Dieses Operating Agreement stellt im weiteren Sinne den Gesellschaftsvertrag dar und sollte deshalb schon bei der Gründung der Limited Liability Company auf die Vorgaben der deutschen Steuerbehörden ausgerichtet werden. Mehr zum Operating Agreement einer LLC erfahren Sie unter anderem im Blog für Firmengründer in den USA: http://usainc.de/blog/2011/11/firmengruendung-usa-llc-operating-agreement-einer-llc/
Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Katalog aufgestellt, nach dessen Kriterien die LLC entweder als Kapital- oder als Personengesellschaft eingestuft wird. Den Volltext dieser Richtlinie erhalten Sie auf Nachfrage bei den Experten von USAinc.de (http://www.USAinc.de), die Firmengründer in den USA im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung schon vor der Gründung einer US-LLC umfangreich beraten. Diese Beratung beinhaltet auf Wunsch auch die steuerliche Optimierung der LLC hinsichtlich der steuerlichen Wechselwirkungen Deutschland-USA.
USAinc.de berät europäische Unternehmer hinsichtlich einer Firmengründung in den USA. Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-Corporation oder LLC so, dass Sie die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreichen werden. Nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung auf http://www.USAinc.de. Wir sprechen Deutsch und Klartext…
Kontakt:
USAinc.de
Dirk T. Schnoeckelborg
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
info@USAinc.de
(0800) 030 5000
http://www.USAinc.de
Ähnliche Beiträge
SEDO: Co-Domains erzielen höhere Preise als com-Domains
Co-Domains können eine lohnende Investition sein….
U.S. CET Corporation zum Registereintrag in den USA
Die Registereintragung einer Gesellschaft in den USA Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das englische Recht. Auch die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es für Personen, Handels und Kapitalgesellschaften gewisse Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck […]
U.S. CET Corporation informiert zur Firmengründung USA
Immer mehr Unternehmer treffen heute die Entscheidung eine Firma in den USA zu gründen, und das nicht grundlos, denn viele gute Gründe sprechen für eine legale Firmengründung in den USA! Insbesondere europäischen Unternehmern bietet die Gründung einer Firma in den USA viele Vorteile. Zu den wichtigsten zählen zweifelsfrei, neben der Reduzierung des geschäftlichen Risikos, die […]