Pandora Papers: Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich
Pandora Papers: Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich
Nach der Veröffentlichung der Pandora Papers müssen betroffene Steuerhinterzieher mit ihrer Entdeckung rechnen. In Deutschland besteht noch die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Nach den Panama Papers 2016 gibt es mit den Pandora Papers nun das nächste große Steueroasen-Leak. Es geht um fast 12 Millionen Dokumente, die dem Internationalen Konsortium für Investigative Journalistinnen und Journalisten (ICIJ) anonym zugespielt wurden. Sie enthalten vertrauliche Daten von gleich 14 Anbietern, die ihre Kunden dabei unterstützen, Briefkastenfirmen und ähnliches aufzubauen. Mit der Anonymität dieser Geschäfte ist es nun vorbei. Weltweit mehr als 600 Journalisten renommierter Medien haben die Unterlagen gesichtet und werden peu à peu darüber berichten. In den Pandora Papers befinden sich offenbar Daten aus den 1970er Jahren bis 2021.
Wie bereits bekannt, tauchen zahlreiche Politiker und Prominente in den brisanten Papieren auf. Allerdings dürften nicht nur sie in Erklärungsnot geraten, sondern auch Steuerpflichtige, die sich an Offshore-Geschäften beteiligt und die steuerpflichtigen Einnahmen nicht dem deutschen Fiskus gemeldet haben, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. In diesen Fällen kann immer noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige geprüft werden.
Grundsätzlich ist die Beteiligung an Offshore-Geschäften oder Briefkastenfirmen nicht von vornherein strafbar. Auch viele der in den Pandora Papers veröffentlichten Geschäfte scheinen legal zu sein, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Strafbar wird es allerdings, wenn die Geschäfte zur Geldwäsche genutzt werden oder steuerpflichtige Einnahmen in den Steueroasen verbucht und nicht den zuständigen Finanzämtern gemeldet werden.
Auch für Steuersünder mit Wohnsitz in Deutschland kann die Luft nach der Veröffentlichung der Pandora Papers dünner werden. Sie können zunächst prüfen lassen, ob sie ihre Steuern ordnungsgemäß erklärt haben und ggf. immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen. Wichtig ist, dass die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörden gestellt wird und dass sie vollständig ist. Zudem muss sie fehlerfrei sein, um strafbefreiend wirken zu können.
Erfahrene Rechtsanwälte unterstützen vertrauensvoll und diskret bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige.
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