Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden drohen höhere Beiträge
Der Gesetzgeber bietet Versicherungsunternehmen einen großen Spielraum, um die Beiträge zu erhöhen. Kunden sollten jetzt prüfen, wie sie diesem Risiko entgehen.
Die gesamte Finanzbranche steht unter verschärfter Aufsicht durch die Politik, denn viele Unternehmen haben das Potenzial, weitreichende wirtschaftliche Krisen auszulösen. Dies betrifft nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, in denen hunderte Milliarden Euro investiert sind. Es würde bereits genügen, wenn eine große Versicherung Insolvenz anmelden muss, um die gesamte wirtschaftliche Lage in Deutschland zu destabilisieren. Zwar gelten für Versicherungen seit einigen Jahren strengere Vorgaben, die ein gesundes Wirtschaften sicherstellen sollen, doch für den Fall der Fälle hat der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Instrumente eingeführt. So kann beispielsweise die BaFin anordnen, dass Auszahlungen an Kunden gestoppt werden, um kriselnde Unternehmen zu stabilisieren. Doch nicht nur auf der Ausgabenseite profitieren die Unternehmen von Ausnahmeregelungen, sondern auch auf der Einnahmenseite. Besonders benachteiligt sind Lebensversicherungskunden.
Ex-Vorstand: Lebensversicherungen können Beiträge jederzeit erhöhen.
Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger warnt Lebensversicherungskunden: “ Es ist gesetzlich geregelt, dass die Versicherung Beiträge erhöhen kann, wenn sie feststellt, dass sich die Rahmenbedingungen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert haben.“ Basis hierfür ist der Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz. Hier wird den Unternehmen eindeutig die Möglichkeit gestattet, Beiträge zu erhöhen, auch wenn dies bei Vertragsabschluss nicht geplant war. Sven Enger gibt zu bedenken: „Es gibt keine aktuellen Gerichtsurteile, um zu klären, ab wann geänderte Rahmenbedingungen vorliegen. Es scheint, als hätten die Versicherungen einen großen Spielraum, um dies selbst zu definieren. Für die Kunden ergibt sich daraus das Risiko, dass sie jederzeit von einer Beitragserhöhung betroffen sein können.“.
Mehr Informationen zum § 163 VVG und seinen Auswirkungen auf Sie als Lebensversicherungskunde, erhalten Sie in diesem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24:
https://vertragshilfe24.de/sven-enger-lebensversicherung-beitragserhoehung
Lebensversicherungskunden sind also gut beraten, wenn sie versuchen, diesem unkalkulierbaren Risiko zu entgehen. Als Verbraucher ist es beinahe unmöglich festzustellen, ob dem Versicherungsunternehmen, bei dem man einen Vertrag abgeschlossen hat, wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen. Außerdem ist fraglich, ab wann sich die Versicherung auf den § 163 VVG berufen kann. Konkret bedeutet dies, dass die Kunden nicht verlässlich herausfinden können, ob und wann ihnen höhere Beiträge drohen. Brancheninsider Sven Enger empfiehlt deshalb, dass man sich schnellstmöglich von den Verträgen trennt: „Es ist wichtig, dass man die Lebensversicherung nicht einfach kündigt. Alle Ansprüche lassen sich nur durch eine professionell durchgeführte Rückabwicklung durchsetzen.“.
Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.
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