Echte Modernisierung des Patentrechts wagen und digitale Märkte stärken
Berlin/Bodenheim, 27. Januar 2021 – Die notwendige und geplante Modernisierung des Patentrechts wurde heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Im Mittelpunkt der Debatte steht die mit dem Regierungsentwurf vorgeschlagene Relativierung des Unterlassungsanspruchs. Diesbezüglich stehen sich vor allem in der Großindustrie ein befürwortendes und ein ablehnendes Lager gegenüber.
Tatsächlich krankt das aktuelle deutsche Patentrechtssystem jedoch vor allem an der Möglichkeit, auch zweifelhafte Patente von geringer Qualität effektiv durchzusetzen und an der ausufernden Patentierung softwarebezogener Lösungen.
Der vorliegende Gesetzesentwurfs zum 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) geht Fehlsteuerungen nur halbherzig an. Die beiden Mittelstandsverbände Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte bessere Verzahnung und Synchronisierung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, fordern aber darüber hinaus eine wirkungsvolle Modernisierung durch Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und einen klaren Ausschluss von softwarebezogenen Patenten. Diese beiden Maßnahmen würden einen Großteil der problematischen Fälle bei der Durchsetzung von patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen ausschließen und die Missbrauchsgefahr von Patenten entschärfen.
„Die neue Gesetzgebung muss der Trennung von zwei unabhängigen Gerichtsbarkeiten ein Ende setzen“, fordert Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins: „Der geplante Hinweisbeschluss durch das Patentgericht zur Validität eines Streitpatents sollte Zeitvorgaben genügen und im Verletzungsverfahren gewürdigt werden. Bei zweifelhafter Validität sollte die Aussetzung der Verletzungsentscheidung zum Regelfall gemacht werden, um eine Verurteilung auf Basis später widerrufener und damit rechtswidriger Patente zu verhindern.“
Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Regierungsentwurf aufgenommen werden kann.
Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet die Gesetzgebungsinitiative wie folgt ein: „Wir fordern eine echte Modernisierung des Patentrechts, die sich von den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts löst. Das Patenrecht ist nicht für Software und digitale Märkte geschaffen. Die Softwarewirtschaft und Digitalisierung müssen durch eine lange überfällige Herausnahme von Software aus dem Patentrecht zu Gunsten des Urheberrechts und die Einführung einer Schutzschirmklausel für Software geschützt und gefördert werden. Mit der Schutzschirmklausel soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die damit bewirkte eindeutige Zuordnung von Software zum Urheberrecht wird den IT-Mittelstand stärken und die Digitalisierung von Rechtsunsicherheit befreien.
Hintergrundinformationen
Hier können Sie den Gesetzentwurf zum 2. PatMoG nachlesen:
Gesetzesentwurf 19/25821 https://dserver.bundestag.de/btd/19/258/1925821.pdf
Hier finden Sie die erste gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein:
https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf
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