EuGH-Urteil: Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen
Leasing-Widerruf erfolgreich durchsetzen
Wer seinen teuren Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte, kann oftmals von der Möglichkeit des Widerrufs profitieren und den Leasingvertrag widerrufen. Ansatzpunkt ist dabei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Leasingvertrag. Da es zu den möglichen Fehlern in der Widerrufsbelehrung mittlerweile tausende Urteile gibt, kann nur ein auf den Widerruf von Leasingverträgen spezialisierter Rechtsanwalt zuverlässig prüfen, ob der Leasingvertrag widerrufbar ist. Abzustellen ist dabei nicht nur auf die Widerrufsbelehrung selbst, sondern auch auf eine Vielzahl im Leasingvertrag möglicherweise fehlender Pflichtangaben nach dem sog. EGBGB. Auch dies ermöglicht den Widerruf von Leasingverträgen.
Leasingvertrag widerrufen – Bank zahlt Raten zurück
Ist ein Vertrag widerrufbar, kann das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben werden. Der entscheidende Pluspunkt bei einem Widerruf ist aber, dass der Leasingnehmer alle seine an das Leasingunternehmen bezahlten Raten und Zahlungen vollständig zurückerhält. Möglicherweise muss er für die Nutzung des Fahrzeugs lediglich einen sog. Nutzungsersatz zahlen. Aber das ist nicht in Stein gemeißelt. Ein Teil der Rechtsprechung verneint die Zahlung eines Nutzungsersatzes. In diesem Fall hat der Leasingnehmer das Fahrzeug jahrelang völlig kostenlos gefahren. Dabei sind nicht nur ältere Verträge, sondern oftmals auch neuere Leasingverträge widerrufbar.
Widerruf bei Restwertleasing vorteilhaft
Wird ein Dieselfahrzeug im Rahmen eines sog. Restwertleasings geleast, lohnt sich der Widerruf finanziell erst recht. Denn durch den Dieselskandal hat das Dieselfahrzeug erheblich an Wert eingebüßt, sodass der Wert in beinahe allen Fällen deutlich unter dem prognostizierten Restwert liegt. Dies führt aber dazu, dass der Leasingnehmer am Ende eines Leasings ordentlich draufzahlt. Wird der Leasingvertrag vorzeitig widerrufen, lässt sich dieser finanzielle Schaden vollständig vermeiden.
Leasingvertrag prüfen lassen
Damit ist der Widerruf von Leasingverträgen das beste Mittel, um vorzeitig aus einem teuren Leasingvertrag auszusteigen oder einen finanziellen Schaden bei einem Restwertleasing zu vermeiden. Als Bonus erhält man noch alle seine geleisteten Zahlungen von der Bank zurückerstatten. Interessierte können den Widerruf von Leasingverträgen oftmals kostenfrei prüfen lassen, rät Rechtsanwalt Ginter, der zugleich Fachanwalt für Bankrecht ist und sich u.a. auf den Widerruf von Leasingverträgen spezialisiert hat. Seine bundesweit tätige Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat schon eine Vielzahl an Widerrufen erfolgreich durchgesetzt und den Mandanten viel Geld zurückgeholt.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa & Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
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