Höhere Kassenleistungen für Zahnersatz
Eigenanteile für GKV-Patienten bleiben dennoch hoch
Zum 01.10.2020 wurden, erstmalig seit 2005, die Festzuschüsse für Zahnersatz, für alle gesetzlich Krankenversicherten erhöht. Künftig gibt es bis zu 75% Kostenersatz durch die Krankenkasse – doch leider nur aus Basis der gesetzlichen Regelversorgung. Betrachtet man rein die prozentualen Werte, lässt dies erst einmal auf eine finanzielle Entlastung der Patienten hoffen. „Brauche ich dann überhaupt noch eine Zahnversicherung?“ Diese Frage wird Maximilian Waizmann – Geschäftsführer des Vergleichsportals www.zahnzusatzversicherung-experten.de – in letzter Zeit häufiger gestellt. Wer sich näher mit den gesetzlichen Festzuschüssen beschäftigt, kommt zu der Erkenntnis, dass eine zusätzliche Absicherung weiterhin notwendig ist.
Ab Oktober 2020 erhöhen sich die Festzuschüsse für Kassenpatienten um 10%
Von nun an werden 60% einer Regelversorgung mit Zahnersatz beim Zahnarzt erstattet. Wurde das Bonusheft 5 Jahre lückenlos geführt sind es sogar 70% und bei 10 Jahren ganze 75%.
Davor betrugen die Erstattungssätze nur 50% (ohne Bonusheft), 60% (5 Jahre Bonusheft) und 65% (10 Jahre Bonusheft). Das hört sich auf den ersten Blick gar nicht schlecht an – doch diese Leistungen werden nur auf Basis der gesetzlichen Regelversorgung erstattet.
Gesetzliche Regelversorgung bei Zahnersatz – was bedeutet das?
Die prozentuale Erstattung wird allerdings nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten angerechnet, sondern auf die Regelversorgung. Diese entspricht aber meist nicht dem Wunsch des Patienten.
Die Regelversorgung unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot, welche im § 12 SGB V (Sozialgesetzbuch) verankert ist. Das Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt der Vorgabe, dass die Behandlung ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.
D.h. für den einzelnen, der Zahnarzt wird einen Befund erstellen. Für diesen ist im Festzuschusskatalog ein Betrag hinterlegt, den der Zahnarzt hierfür abrechnen darf und nur hierauf können dann die prozentualen Festzuschüsse angerechnet werden.
In der Praxis kommt allerdings eine Regelversorgung nur selten vor und alle darüber hinausgehenden Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Aktuelle Versorgungslücke für Krone, Implantat und Co.
Am Beispiel von Kronen zeigt sich schon ein erstes Ausmaß der weiterhin bestehenden Versorgungslücke, trotz Leistungsanpassung.
Die realen Kosten für eine hochwertige Zahnkrone, betragen im Schnitt rund 700EUR-1000EUR.
Für die Regelversorgung werden aber nur Kosten in Höhe von 369,02EUR anerkannt. Besitzt der Patient kein lückenlos geführtes Bonusheft, berechnet sich hieraus ein Festzuschuss in Höhe von 221,41EUR (mit Bonusheft maximal 276,77EUR). Daraus ergeben sich für den Patienten, bei tatsächlichen Kosten für eine Zahnkrone von bspw. 800EUR Eigenanteile von 578,59 (ohne Bonusheft), 541,69EUR (5Jahre Bonusheft) und 523,23EUR(10 Jahre Bonusheft).
Noch eklatanter zeigt sich auch weiterhin die Versorgungslücke am Beispiel von Implantaten.
Die realen Kosten eines Implantats belaufen sich häufig auf 2000EUR-4000EUR.
So legen die gesetzlichen Krankenversicherungen dem Befund eines einzelnen fehlenden Zahnes, Kosten für die Regelversorgung von 742,41EUR zu Grunde.
Erstattet werden somit über die GKV je nach Bonusheft-Status: 445,45EUR (kein Bonusheft), 519,69EUR (5 Jahre Bonusheft), und 556,81EUR (10 Jahre Bonusheft).
Daraus ergeben sich enorme Eigenanteile, die leider von vielen Deutschen nicht ohne weiteres aus der eigenen Tasche getragen werden können.
Zahnzusatzversicherung – auch weiterhin sehr sinnvoll
Wer Zahnersatz benötigt, muss also auch weiterhin hohe Eigenanteile fürchten. Eine Zahnsanierung kann auch in Zukunft schnell 10.000 Euro oder deutlich mehr kosten. Der Festzuschuss ist und bleibt ein tropfen auf den heißen Stein. „Eine Zahnzusatzversicherung ist damit auch für die Zukunft eine sinnvolle Investition.“, so Maximilian Waizmann, Experte für Zahnversicherungen und Geschäftsführer des Vergleichsportals zahnzusatzversicherung-experten.de.
Eines der führenden Online-Vergleichsportale für Zahnversicherungen
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