BaFin untersagt Herrn Detlef Braun das Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Detlef Braun, Pottenstein, am 19. April 2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die Rückzahlungen sind durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Gläubigers vorzunehmen....