Rechtsportal atornix.de bietet ab sofort kostenlose Erstberatung auch für Arbeitsrecht
Hilfe bei Arbeitgeberkündigung, Aufhebungsvertrag oder Lohnstreitigkeiten: Verbraucher erhalten kostenlos und schnell eine erste anwaltliche Einschätzung zu ihrem Rechtsproblem.
BREMEN, 4. Dezember 2019 – Das Rechtsportal www.atornix.de bietet neben Rechtsservice zum Verkehrs- und Sozialrecht ab sofort auch Angebote im Bereich Arbeitsrecht an. Dazu gehört unter anderem eine kostenlose Erstberatung des Falls durch eine Partnerkanzlei, welche Mandanten über die Online-Plattform einholen können.
Online: der schnelle Weg zum Anwalt
Für Verbraucher ist es denkbar einfach, die Dienstleistung von Atornix in Anspruch zu nehmen: Sie können beispielsweise ihre Arbeitgeberkündigung oder ihren Aufhebungsvertrag bequem über das Unternehmen prüfen lassen. Die Ersteinschätzung durch einen Anwalt wird schnell, einfach und komplett digital über die Online-Plattform www.atornix.de gewährleistet, sodass Nutzer innerhalb kürzester Zeit eine Empfehlung darüber erhalten, ob sich z.B. eine Kündigungsschutzklage lohnt.
Wird in der Folge ein Beratungsangebot einer Partnerkanzlei in Anspruch genommen, können die Kosten je nach Rechtsdienstleistung von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen oder vom Mandanten selbst getragen werden. Teilweise besteht für die Mandanten auch die Möglichkeit, staatliche Subventionen wie die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Auf www.atornix.de erhalten Rechtsuchende ab sofort Unterstützung in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts:
Arbeitgeberkündigung: Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, müssen die Arbeitgeber sich an bestimmte Voraussetzungen halten. Eine genaue Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Form, Inhalt, Zustellung und Fristen einer Arbeitgeberkündigung kann sich lohnen.
Aufhebungsvertrag und Abfindung: Mitunter kann es vorkommen, dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mittels Aufhebungsvertrag schlichtweg „billig loswerden“ möchten. Arbeitnehmer sollten die Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen und Abfindungen kennen und ihre Rechte und Ansprüche sorgfältig prüfen.
Lohnstreitigkeiten: Wann ein Zurückbehalten des Gehalts rechtmäßig ist und wann nicht, sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn Gespräche mit dem Arbeitgeber nicht mehr helfen, sollten die eigenen Rechtsmittel geprüft werden.
„Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vieles schiefgehen – und nicht immer lässt sich das Problem mit einem klärenden Gespräch aus der Welt schaffen“, erklärt Marco Klock, Mitbegründer der Atornix GmbH. „Häufig benötigen gerade Arbeitnehmer die Unterstützung eines Anwalts, damit bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber die Interessen gewahrt bleiben. Mit unserem Angebot unterstreichen wir unsere Mission, Verbrauchern einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum Recht zu ermöglichen.“
Über Atornix
Die Atornix GmbH betreibt mit www.atornix.de eine Internetplattform für Rechtsdienstleistungen im Bereich des Verbraucherrechts. Dabei ist Atornix das Bindeglied zwischen Mandant und Rechtsanwalt, der die Rechtsdienstleistung erbringt. Die Mission von Atornix ist es, Verbrauchern einen einfachen Zugang zum Recht zu ermöglichen. Seit Gründung im Jahr 2015 hat das Unternehmen bereits 50.000 Kunden bei Problemen mit dem Jobcenter ( www.hartz4widerspruch.de), dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder anderen Behörden geholfen. Atornix wurde von Philipp Harsleben und Marco Klock gegründet und firmierte zuvor unter dem Namen casecheck GmbH. Aktuell beschäftigt die Firma 23 Mitarbeitende am Hauptsitz in Bremen.
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