Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird über den 24.11.2021 hinaus nicht verlängert. Stattdessen wurde nun im Rahmen der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf das Pandemiegeschehen reagiert, was sich auch auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auswirkt....