Der klagende Arbeitnehmer hatte in einem privaten WhatsApp-Chat "sehr herabwürdigende und verächtliche Äußerungen" über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen getätigt....
Wer lieber heute als morgen seinen Job an den Nagel hängen möchte, muss nicht die ordentliche Kündigung abwarten oder den Chef beleidigen und auf den sofortigen Rauswurf hoffen. Möglich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Darin vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das...