Der Arbeitgeber kündigte allein auf die Einlassungen des krank geschriebenen Mitarbeiters das Arbeitsverhältnis fristlos mit dem Vorwurf der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage, der das Arbeitsgericht stattgegeben hat. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Arbeitgebers hat nun beim Hessischen...