Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Gekaufte Bewertungen +++ Amazon kann verlangen, dass sogenannte Drittanbieter auf „amazon.de“ ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Dies geht laut ARAG aus...
Im Rahmen des Randstad-ifo-flexindex Q2/2015 wurden mehr als 1000 Personalleiter befragt, welche Faktoren für sie bei der Personalauswahl wichtig sind. Die Ergebnisse zeigen: Die Berufserfahrung und die Persönlichkeit des Bewerbers stehen an erster Stelle....