Seit Juni gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass ein Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn auch beauftragt hat. Was zunächst wie eine faire Regelung klingt, sorgt für jede Menge Ungerechtigkeit, beklagt der neu gegründete Verband Deutscher...
Das Bundeskabinett hat das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen. Ab Mitte 2015 muss aller Voraussicht nach derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch den Makler bezahlen. Künftige Mieter frohlocken, sie werden in der Summe Millionen Euro sparen. Bei den Maklern machen sich...