Mit Urteil vom 13. Februar 2020 hat der BGH ein von PASCHEN Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des LG Berlin bestätigt. Danach steht dem Rechtsschutzversicherer infolge der von ihm verauslagten Kosten ein eigener Anspruch auf Auskunft gegen den Anwalt seines Versicherungsnehmers zu....